Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet...
Die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive)
wird die Gesamteffizienz von Gebäuden geregelt und bewertet.
In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) wie die Ausstellung, Verwendung sowie die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise auszusehen haben.
Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis
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