Rauchmelder

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Häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände sind technische Defekte
z.B. bei elektrischen Haushaltsgeräten wie Bügeleisen, Heizdecken etc.

Nachts ist die Gefahr am größten.
Denn im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet. Und obwohl nur ein Drittel aller Brände nachts ausbrechen, fallen rund drei Viertel aller Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer

Die meisten Menschen sterben an einer Rauchvergiftung.
Nicht durch Verbrennung. Schon nach drei Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos. Zehn Atemzüge sind tödlich.

Kinder sind besonders gefährdet –
Sie verhalten sich bei Feuer anders als Erwachsene und neigen dazu, sich vor den Flammen zu verstecken oder regungslos zu verharren, anstatt die Flucht zu ergreifen.

Rauchwarnmelderpflicht
Für Neubauten gilt sie schon seit langem, jetzt wird die Installation von Rauchmeldern auch in Bestandsbauten Pflicht:
Bis Ende 2014 muss jeder Haushalt in Hessen mit einem kleinen Lebensretter ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen dokumentiert die Landesverordnung:


§ 13 Abs. 5
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandschutz frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. (Auszug aus der Hessischen Bauordnung)


 Worauf solten Sie achten?
  • 10-Jahres-Lithiumbatterie.
         10-Jahres-Rauchmelder sind die über gesamte Geräte-Lebensdauereinsatzbereit.   
         Gleichzeitig entfallen die Kosten für jährliche Batteriewechsel.
 
  • Großer Stummschaltknopf.
         Damit kann ein unerwünschter. z.B. durch Kochdämpfe ausgelöster Alarm für zehn 
         Minuten unterdrückt werden. Der Stummschalter ist groß genug, dass er vom Boden  aus
         mit einem Besenstiel bedient werden kann.
  • Schlafzimmertauglichkeit.
         Die verbauten Rauchmelder verzichten im Normalbetrieb auf blinkende LED-Signale.  
         Das sichert eine störungsfreie Nachtruhe.
 
  • Geringe Fehleranfälligkeit.
         Die verbauten, automatisch Verschmutzungskompen-sation minimieren die
         Fehleranfälligkeit der Rauchwarnmelder. 

  • Zertifizierung.
         Rauchwarnmelder erfüllen die europäische Produktnorm DIN EN 14604, sind
         VdS-geprüft und tragen das Qualitätszeichen „Q“ für besondere Zuverlässigkeit und
         Langlebigkeit.
  • Funkvernetzung.
            In größeren Wohnungen und Häusern sowie für Familien mit Indern empfiehlt sich der
         Einsatz von funkvernetzten Rauchwarnmeldern. Für eine schnelle Alarmierung im
         Gefahrfall.


Qualität bedeutet Sicherheit
DIN           Der Gesetzgeber gibt in der Norm Din 14676 konkrete Anweisung zu Einbau,
14676       Betrieb und Instandsetzung von Rauchwarnmeldern.

Unser Angebot für Sie:
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