Energienews


21.12.2016

Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten

Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zugestimmt. Der Bund ermöglicht damit einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.

Das Flammschutzmittel HBCD kann in Müllverbrennungsanlagen, die die üblichen Sicherheits- und Umweltanforderungen einhalten, komplett unschädlich gemacht werden. Der Beschluss sieht daher vor, dass gebrauchte Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel enthalten, so wie gängiger Bauabfall in Übereinstimmung mit dem europäischem Recht als „nicht gefährlicher“ Abfall eingestuft werden können.

Auch für Abfälle, die rechtlich als „nicht gefährlich“ eingestuft werden, gibt es ein angemessenes Überwachungsregime. So können nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz besondere, genau auf das jeweilige Unternehmen bzw. den jeweiligen Abfall zugeschnittene, Nachweis- und Registerpflichten angeordnet werden.

Die Regelung, die nach Verkündung unmittelbar in Kraft tritt, gilt für ein Jahr. Um eine langfristige Lösung zu erreichen, wird das Bundesumweltministerium die Länder im Januar zu einem Gespräch einladen, in dem die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen.

Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks: „Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen könnte, langfristig, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen. Das sind wir auch den vielen Handwerkern schuldig, die derzeit auf ihren Wärmedämmplatten sitzen bleiben. Die Abfallwirtschaft fordere ich außerdem auf, das ihrige beizutragen, um den Entsorgungsnotstand aufzulösen. Für die in den letzten Monaten zum Teil sehr hohen Preisaufschläge bei der Dämmplatten-Entsorgung sehe ich nun keine Grundlage mehr.“

Weitere Informationen zu HBCD finden Sie hier.




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